Leserbrief zum Kommentar im Münchner Merkur am 2.12.2017 von Herrn Sebastian Horch zum Thema:

Wenn die SPD jetzt die Einführung der Bürgerversicherung im Gesundheitssystem fordert, dann macht sie nur das, was bisher alle regierenden Parteien seit Gründung der Bundesrepublik 1948 versäumt haben, mit ihren Reformen das Zwei-Klassensystem in den Sozialsystemen abzuschaffen und dadurch die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1,GG), der für alle Bürger gilt, missachteten. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem unterschiedliche Systeme und unterschiedliches Recht gelten. Das Zwei-Klassensystem ist für die Union deshalb ein vermintes Gelände weil sie es nicht abschafft.

Wie kann es sein, dass z.B. eine verbeamtete Lehrerin, weil sie privat krankenversichert ist beim Facharzt, sofort einen Behandlungstermin bekommt und ihr gesetzlich versicherte Ehemann vier Wochen auf einen Termin warten muss. Bei einer teuren Gebisssanierung bekommt sie weitgehend alles bezahlt (70% Beihilfe, 30% PKV) und er muss 90% aus eigener Tasche bezahlen. Deren Beispiele gäbe es zuhauf. Die gesetzlich Versicherten sind den privat Versicherten nicht neidig, sondern sie wollen nur die gleichen Rechte.

Gegner der Bürgerversicherung sind die Versicherungswirtschaft, die Beamten und die Ärztegruppen. Der Versicherungswirtschaft entgehen große Gewinne. Ihre Lobbyisten sind im Bundestag durch die Unionsparteien vertreten und deshalb sind diese auch so permanent dagegen. Die Beamten fürchten um ihre Privilegien, welche noch aus der Kaiserzeit stammen. Die Ärztegruppen sollten eigentlich keinen Grund haben, gegen die Bürgerversicherung zu sein, denn wenn die Honorarverteilung aufwandsgerecht geregelt ist, müssten sie keine Verluste befürchten.

Manfred Schmidtlein
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