Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein einzigartiges Instrument der transnationalen direkten und partizipativen Demokratie.

Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, EU-Gesetzesvorschläge zu initiieren. Wenn innerhalb von zwölf Monaten eine Millionen Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten gesammelt sind, muss sich die Europäische Kommission mit dem Gesetzesvorschlag befassen.

Die Europäische Bürgerinitiative ist seit dem 1. April 2012 rechtskräftig. Ein EU-Gesetz schreibt vor, dass die Europäische Kommission bis April 2015 die bisherige Praxis der EBI analysieren und Vorschläge unterbreiten soll, wie das Instrument verbessert werden kann.

Am 28. September 2015 hat der Ausschuss für Konstitutionelle Fragen des Europaparlaments eine Vielzahl von Reformvorschlägen für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) angenommen. weiterlesen

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