In den Steuerbescheiden für Rentner in den letzten Jahren war der Passus enthalten

"Die Festlegung der Einkommenstnesteuerung ist vorläufig hinsichtlich
- der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrente im Sinne des § 22"

Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, die Entscheidung nicht anzunehmen (Ende September 2015 : 2 BvR 2683/11, 2 BVR 1066/10 und 2 BVR 1961/10,)

Gründe:

die angeführten Gründe des Gerichts sind:

  1. Verweis auf die Historie der Forderungen der Gerichte seit 1980 an die Regierungen, eine Besteuerung der Renten einzuführen.
    Im Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Streitjahr 1996 fest, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG einerseits und der Renten nichtselbständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 EStG andererseits mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
    Zur Vorbereitung der gesetzlichen Neuregelung wurde eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die am 11. März 2003 ihren Abschlussbericht erstattete (vgl. Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, BMF-Schriftenreihe, Bd. 74, 2003).
  2. Erläuterungen:
    Die Erläuterungen des Gerichts erstrecken sich in allen 3 Fällen über viele Seiten. Es wird erklärt, warum die Kläger keinen Anspruch auf Anerkennung Ihrer Klagen haben.

Abschluß des Verfahrens: Die Regierung hat zum Termin das Alterseinkünftegesetz beschlossen

Anmerkungen:

Die kontinuierliche Verschlechterung der gesetzlichen Rentenversicherung ist das ausgemachte Ziel des Bundesverfassungsgerichts. Das fing 1980 an, damals über Jahrzehte ohne Erfolg. Die private Versicherungswirtschaft war nicht untätig. Auch die höhere Beamtenschaft lies das Ziel, die vollständige Rentenbesteuerung zu erreichen, nicht aus den Augen. Die Politik wurde „bearbeitet“ und die Chanchen wurden besser mit den Experten-Gutachten der Neoliberalisten. Dann wurde das Verfassungsgericht massiv, und stellte der Regierung einen Termin bis 2005.

Es wurde eine Sachverständigen Kommission gebildet und Experten durften den Sachverständigen vortragen. Damit waren für das Bundesverfassungsgericht alle Voraussetzungen geschaffen, die Rentenbesteuerung zu beschließen und durch ein Urteil zu bestätigen. Der Abschlußbericht der Kommission enthält zwar grobe und falsche Annahmen, die Rentner betreffend, obwohl der Verantwortliche der Rentenversicherung Mitglied der Sachveständigen Kommission war. Dieser Bericht wurde ohne Prüfung/Kritik vom Gericht gesetzt, womit das Alterseinkünfte-Gesetz beschlossen wurde.

Haben die Rentner vor 2005 keine Steuern gezahlt?
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung mußten aus besteuertem Einkommen Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Das haben die Arbeitgeber auch für Ihren Beitragsanteil getan. Bei Renten wurde dann nur der Ertragsanteil der Rente besteuert. Beamte zahlten keinen Beitrag für Ihre Altersvorsorge. Heute werden je nach Bundes-,Landes- oder Kommunalbeamten ein sehr kleiner Beitrag von der Vergütung für die Altersvorsorge/Pension abgezogen. Die Pension im Ruhestand wird bei hohen Freibeträgen besteuert.

Wo lag die Ungerechtigkeit der Gesetze vor 2005? Die Rentner zahlten für ihre Altersvorsorge Steuern. Die Beamten haben nichts für ihre Altersvorsoge gezahlt. Schlußfolgeung: Gesetze werden in Deutschland gegen die gesetzlich Versicherten gemacht!