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In vielen Beiträgen hat sich die ADG mit dem Thema Altersarmut, deren Gründe, Auswirkungen und Lösungen auseinander gesetzt.

 Auch die CSU Senioren-Union (SEN) hat dies erkannt und am 11. Oktober 2014 Leitsätze zur Rentenpolitikextlink beschlossen. In dem Leitantrag Rente der CSU Senioren-Unionextlinkstellen sie in ihren Leitsätzen (ab Seite 7) zu dem Thema "Die nicht beitragsgedeckten - „versicherungsfremden“ – Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)" fest:

Zitat:

Wir fordern die kompromisslose Rückkehr zum Äquivalenzprinzip in der GRV. Wir treten dafür ein, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen institutionell von der eigentlichen Aufgabe der GRV getrennt werden. Der Bundeszuschuss für die nicht beitragsgedeckten Leistungen an die GRV hat bisher nie zu einer Deckung der von der GRV vorgenommenen Auszahlungen geführt, so dass die Unterdeckung gegenwärtig kumuliert rund 700 Mrd Euro beträgt. Aus der GRV darf es künftig nur noch folgende Leistungen geben:
Altersrente, Hinterbliebenenrente,Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und Leistungen zur Wiedererlangung der Arbeitskraft nach schwerer Erkrankung.

 Dabei beruft sich SEN auch auf die ADG mit der Publikation "Versicherungsfremde Leistungen", die im Leitantrag in der Version von 2011 abgedruckt ist.