Die Bundestagswahl 2013 steht vor der Tür und es werden Wahlgeschenke angekündigt.

So haben CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm für die kommende Legislaturperiode einen Ausbau der »Mütterrenten« angekündigt: »Ab 2014 wollen wir für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen. (…) Diese bessere Anerkennung ist durch die gute finanzielle Situation der Rentenversicherung und vorhandene Mittel aus dem Zuschuss des Bundes möglich.«

Damit wird angedeutet, dass die Finanzierung der zusätzlichen Rentenpunkte alleine der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet werden soll. Hierzu kann im Portal Sozialpolitik folgendes nachgelesen werden:

"Wenn die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine Ausweitung der Fehlfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geht. Diese müssten damit am Ende den Preis für die Befriedung des unionsinternen Rentenstreits zahlen."

Die ganze Analyse finden Sie im Portal Sozialpolitik » Rente.

Die Mütterrente ist eine gesellschaftspolitisch wichtige Forderung. Da die Leistung "Mütterrente" aber nicht durch Zahlung von Beiträgen erworben wird, ist diese Leistung zu den Versicherungsfremden Leistungen zu zählen. Lesen Sie hierzu die Teufel-Tabelle, in der die finanziellen Auswirkungen aufgelistet sind und eine Aufstellung für das Jahr 2009, wie der Ausgleich durch den Bundeszuschuß erfolgt .