Am 1. Juni finden in Deutschland die Sozialwahlen 2011 statt. Mit ihnen werden, wie im Sozialgesetzbuch (SGB IV) festgelegt, alle sechs Jahre die Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie die Verwaltungsräte in der Krankenversicherung neu bestimmt.

Die ADG empfiehlt ihren Mitgliedern und Freunden für die Wahl zur Rentenversicherung Bund, ihre Stimme der Liste 3, der Liste 7 oder der Liste 8 zu geben.

  • Liste 3 ist die TK-Gemeinschaft, eine unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse. Diese Liste gibt u.a. das Ziel aus, dass alle versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln zu erstatten sind.

  • Liste 7 ist die Barmer-GEK-Gemeinschaft, eine gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Versicherte und Rentner. Auch diese Liste gibt als Ziel aus, dass die versicherungsfremden Leistungen voll aus Steuermitteln zu erstatten sind.

  • Liste 8 ist die Liste der IG Metall. Diese Liste verspricht die Überwachung des sorgsamen Umgangs mit den Versichertenbeiträgen.

Allgemeine Informationen

Für die Mitwirkung der Versicherten und Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der Versicherungsträger gibt es zwei Organe: die Vertreterversammlung und den Vorstand. Sie bilden sozusagen das "Parlament" (Vertreterversammlung) und die "Regierung" (Vorstand) des Versicherungsträgers.
Bei den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie den Ersatzkassen gibt es eine Besonderheit. Hier tritt anstelle der Vertreterversammlung der Verwaltungsrat.
In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe unterschiedlich zusammen:

  • In der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sind die Organe je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Eine Ausnahme bilden jedoch die Ersatzkassen. Hier sind Organmitglieder ausschließlich die Vertreter der Versicherten.
  • In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung setzen sich die Organe zu je einem Drittel aus Vertretern der Versicherten, der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und der Arbeitgeber zusammen.
  • In der Knappschaftsversicherung bestehen die Organe zu zwei Dritteln aus Vertretern der Versicherten und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber.

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Sozialversicheung eröffnet theoretisch die Möglichkeiten, sich in der Selbstverwaltung zu engagieren und so die jeweilige Sozialversicherung mitzugestalten. In der Praxis werden jedoch die Sozialversicherungswahlen von Vorschlagslisten dominiert, die nicht die Interessen der Rentner vertreten. Die Arbeitgeber stellen aufgrund der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen die Hälfte der Vertreter in den Verwaltungsräten. In einigen Sozialversicherungen, wie z.B. die Ersatzkassen findet sogenannte Friedenswahl statt.

Wer steht zur Wahl:

In der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Wer stellt sich zur Wahl? 

Vorschlagslisten für die Sozialwahlen zum herunterladen:

DRV Bund - Die Listen stellen sich vor

Die zugelassenen Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

In derDeutschen Gesetzlichen Krankenversicherung:

Barmer GEK: Sozialwahl 2011 - Listen und Kandidaten

Techniker Krankenkasse: Die Listen stellen sich vor

DAK: Vorschlagslisten

kkh Allianz: 3 Listenstellen sich zur Wahl. Weitere Informationen unter: Die Listen stellen sich vor

hkk: 5 Listen stellen sich zur Wahl. Weitere Informationen finden sie unter "Wer steht zur Wahl?"

In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind in der Vertreterversammlungen nur die Arbeitgeber, die zu 100% den beitrag zahlen, vertreten. Die leistungsempfänger, Arbeitnehmer, die im zusammenhang mit ihrer Arbeit einen Unfall erleiden, haben kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Ausstattung und leistungsumfang geht.

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